Auf der 10. Tagung der 12. Kirchensynode der EKHN, stattgefunden am 25. bis 28. November 2020, wurde eine Beschlussvorlage für die beiden Tagungshäuser und Jugendbildungsstätten Kloster Höchst und Jugendburg Hohensolms mehrheitlich angenommen.

Demnach wird der Tagungsbetrieb für das Kloster Höchst bis spätestens zum Jahresende 2023 eingestellt werden. Eine Umnutzung, welche sich nicht auf den Schwerpunkt Kinder- und Jugendarbeit fokussieren wird, ist angedacht.

Gleichermaßen wird ein Verkauf der Jugendburg Hohensolms angestrebt, sollte sich bis Ende 2022 kein Partner für eine gemeinsame Trägerschaft oder ähnlichen Formen der Finanzierung finden.

„Wer Zukunft gestalten will, muss inhaltliche Gestaltungsräume öffnen, nicht schließen!“

Über die Entscheidung der EKHN-Kirchensynode ist der Vorstand der EJHN entsetzt und positioniert sich deutlich gegen diesen Beschluss.

Die Entscheidung, eine Jugendbildungsstätte als Tagungsort zu schließen und für die andere den Verkauf in den Raum zu stellen, ist eine kritisch zu betrachtende Handlung gegen Engagement und Einsatz für die Arbeit mit, von und für Kinder(n) und Jugendliche(n).
Durch die Schließung der einen und mögliche Veräußerung der anderen Jugendbildungsstätte werden nicht nur emotionale Bindungen zu Ehrenamtlichen gebrochen. Hierbei gehen Begegnungsorte verloren, welche an Kirche und Gemeinschaft binden und Orte der Diskussion und kritischen Auseinandersetzung mit dem Weltbild von Kindern und Jugendlichen schafften.

Die vollständige Stellungnahme der EJHN ist dem unten angeführten Dokument zu entnehmen.

Beschlussvorlage zur Entscheidung über die Jugendbildungsstätten und Tagungshäuser Kloster Höchst und Jugendburg Hohensolms

Stellungnahme der EJHN zum Beschluss über die Tagungshäuser und Jugendbildungsstätten Kloster Höchst und Jugendburg Hohensolms