Wer zum Beispiel als Teamer*in mit auf Freizeit fährt, kann sich dafür freistellen lassen.

Dafür gibt es jetzt ein neues Verfahren. Ein Antrag auf Freistellung können Ehrenamtliche jetzt selbst stellen. Das Verfahren startet über das Portal ab dem 1. Juli 2025.

Für wen gilt das?

Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen, die mindestens 16 Jahre alt sind und sich in einem privaten Beschäftigungsverhältnis befinden, haben die Möglichkeit, sich für ihr ehrenamtliches Engagement bis zu 12 Tage pro Jahr freistellen zu lassen.
Zum Antragsportal (hjr-freistellungen.de)

Wie funktioniert das?

Das System zur Antragsstellung wurde weiterentwickelt: Von der Antragsstellung bis zum Versand der Befürwortung läuft ab jetzt alles digital über ein Antragsportal:
Zum Antragsportal (hjr-freistellungen.de)

Bitte beachten:

Im neuen System erfolgt die Antragstellung direkt online durch die Ehrenamtlichen – und nicht, wie bisher, durch den Veranstalter. Außerdem versendet das System automatisch E-Mails und das Befürwortungsschreiben an den Arbeitgeber, die ehrenamtlichen Antragssteller:innen und den zuständigen Landesverband. Im Falle der Evangelischen Jugend ist das der Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen (LVEJH). Daher benötigen die Antragsteller*innen entsprechend mehrere E-Mail-Adressen für die Antragsstellung.

Im System gibt es die Möglichkeit unter „Dein Engagement – Zusätzliche_r Mailempfänger_in“, weitere Kolleg:innen über den Stand eines aktuellen Freistellungsantrages informieren zu lassen (zum Beispiel Gemeindepädagog:innen, Dekanatsjugendreferent:innen oder sonstige hauptamtliche Unterstützer:innen).
Der zuständige Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen (LVEJH) ist im Onlinesystem als „Evangelische Jugend Hessen“ für die Ehrenamtlichen auswählbar.

Wo bekomme ich Hilfe?

Der Hessische Jugendring hat eine kurze Einführung und „Bedienungsanleitung für Antragsteller_innen erstellt. Diese könnt Ihr auf der Seite des Hessischen Jugendrings herunterladen. Auf der Seite des Antragsportals findet Ihr zudem unter dem Menüpunkt „FAQ zum Antrag“ Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Antragsstellung und die Freistellung. Eine allgemeine Einführung zum Thema Freistellungen bietet der aktualisierte Info-Flyer zu den Freistellungen. All diese Punkte werden regelmäßig auf der Webseite des Hessischen Jugendrings aktualisiert.

Ansprechbar sind außerdem Marc und Sonja vom LVEJH.