Wer sich ehrenamtlich engagiert und ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt, erhält dies künftig gebührenfrei.

Das Bundesamt für Justiz wird generell von einer Gebühr absehen, auch dort, wo ehrenamtlich Engagierte
eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Der Präsident des Bundesamts erklärte am 08.06.2012: „Zahlreiche ehrenamtlich Tätige, vor allem aber auch Sportvereine, karitative Einrichtungen, Träger von sozialen Projekten, in denen Ehrenamtler mitwirken, haben es kritisiert, dass der Erhalt einer Aufwandsentschädigung die Gebührenbefreiung ausschloss. Oftmals sind solche Aufwandsentschädigungen ohnehin gering. Daher werden Führungszeugnisse, die für ehrenamtliche Tätigkeit benötigt werden, generell von der Gebührenerhebung ausgenommen. Auf diese Weise kann das Bundesamt für Justiz einen Beitrag zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements leisten.“

Weitere Informationen unter http://www.bundesjustizamt.de.

Seit dem 1. Mai 2010 benötigen ehrenamtlich Tätige insbesondere dann ein Führungszeugnis, wenn sie kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden wollen. Sie haben ein „erweitertes“ Führungszeugnis vorzulegen, in dem etwaige
Sexualdelikte länger aufgeführt werden als im „normalen“ Führungszeugnis.