Der Haushaltsplan des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2015 bietet die Möglichkeit,

 

Haushaltsmittel bis zu einer Höhe von etwa 150.000 € für die Realisierung von Projekten zur Verbesserung der Chancengleichheit von Menschen einzusetzen.
Ziel ist es, für die Akzeptanz von Menschen mit unterschiedlichen sexuellen und geschlechtlichen Identitäten zu werben, die freie Entfaltung der Persönlichkeit des oder der Einzelnen zu fördern und sich für ein offenes und diskriminierungsfreies Leben aller Menschen in Hessen einzusetzen.
Ein Schwerpunkt der Förderung soll die Stärkung und Vernetzung der Selbstvertretungsorganisationen der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen in Hessen sein.

 
Beispielhafte Projekte und Maßnahmen können sein:

 

  • Publikationen
  •  Fachtage
  •  Filmreihen
  •  Fortbildungen
  •  Informationsveranstaltungen

 

Art, Umfang und Höhe der Förderung
Förderungsarten

 

Die Zuwendungen werden in der Regel als Projektförderung auf der Grundlage des § 44 in Verbindung mit § 23 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO zur Deckung von notwendigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Projektvorhaben gegeben.

 
Finanzierungsart

 
(1) Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung (Anteilfinanzierung und in geeigneten Fällen Festbetragsfinanzierung) in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüs-sen gewährt.
(2) Eine Zuwendung darf in Ausnahmefällen als Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Erfüllung des Zwecks in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme sämtlicher zu-wendungsfähiger Ausgaben durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integrati-on möglich ist. Eine Vollfinanzierung kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn der Zu-wendungsempfänger an der Erfüllung des Zuwendungszwecks insbesondere ein wirt-schaftliches Interesse hat.

 
Umfang und Höhe der Förderung

 
Grundsätzlich beträgt der Förderanteil des Landes bis zu 80 v. H. der für die Projektrealisierung notwendigen Ausgaben.
Eigenmittel sind durch den Zuwendungsempfänger bei der Finanzierung grundsätzlich einzusetzen. Wenn die Aufbringung von Eigenmitteln Probleme bereitet, wird empfohlen, die angegebenen Ansprechpartner/innen zu kontaktieren.

 
Zuwendungsempfänger

 
Als Zuwendungsempfänger kommen freie Träger und öffentliche Träger der Jugendhilfe, Verei-ne, Verbände und Organisationen in Betracht, die

  • entsprechende Erfahrungen im Themenfeld mitbringen,
  • im Rahmen des Rechnungswesens die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchfüh-rung (GoB) beachten,
  • die Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwen-dung der Fördermittel bieten,

 
Zeitraum der Durchführung

 
Die Haushaltsmittel stehen für das Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung. Die Projektdurchführung muss im Haushaltsjahr 2015 erfolgen
Verfahren.

 
Gesucht werden kreative und phantasievolle Projektvorschläge, durch deren Realisierung ver-sucht werden soll, für die Akzeptanz von Menschen mit unterschiedlichen sexuellen und ge-schlechtlichen Identitäten zu werben.

 
Die Anträge bzw. Projektvorschläge können ab sofort beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Antidiskriminierungsstelle, Dostojewskistraße 4, 65187 Wiesbaden eingereicht werden.

 
Die einzureichenden Projektvorschläge sollen auf folgende Punkte eingehen:
1. Allgemeine Angaben zum Projekt: Name, Träger und Ansprechpartner/-in, Anschrift, Emailadresse, Telefon
2. Kosten- / Finanzierungsplanung: Förderbedarf, Eigenmittel
3. Ziele / Maßnahmen: Zielgruppe, Methoden, Struktur, Ablauf, Anliegen
4. Vernetzung / Kooperation: Zusammenarbeit mit Partnern, z.B. Schulen, Vereinen, Initiativen, Jugendamt, Betrieben, Organisationen, Förderern, Parteien, Kirchen etc.
5. Kompetenz im Themenfeld: Darstellung bisheriger Aktivitäten und Erfahrungen im Arbeitsfeld, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
6. Nachhaltigkeit / Einschätzungen: Kontinuität im Engagement, Verstetigung des Projektes.

 
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration wählt aus den eingehenden Projektvorschlägen förderwürdige Anträge aus, die noch in 2015 realisiert werden sollen.

 
Ansprechpartner für Rückfragen und Erläuterungen:
Herr Bachmann (Tel.: 0611/817-38 58) ulrich.bachmann@hsm.hessen.de
Frau Fink (Tel.: 0611/817-36 62), beate.fink@hsm.hessen.de
Frau Müller (Tel.: 0611/817-34 06), christina.mueller@hsm.hessen.de
im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI), Dostojewskistr. 4, 65187 Wiesbaden.

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