Der Vorstand der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e.V. (EJHN) hat sich in seiner kürzlich stattgefundenen Sitzung ausführlich mit der aktuellen Diskussion um das „Feiertagsgesetz“ und das darin enthaltene „Tanzverbot“ an Karfreitag und Ostern auseinandergesetzt.
Karfreitag ist – zusammen mit Ostern – einer der höchsten Feiertage der Evangelischen Kirche. Christen gedenken an diesem Tag des Opfertodes Jesu am Kreuz.
Der Vorstand der Ev. Jugend in Hessen und Nassau e.V. (EJHN) unterstreicht die gesellschaftliche Bedeutung des Karfreitags, wie es auch Kirchenpräsident Volker Jung in seiner Stellungnahme getan hat: Karfreitag ist eine „besondere Provokation“, weil er Leiden, Sterben und Tod thematisiert. Das sind weitgehend tabuisierte und ins Private abgedrängte Themen. Der Karfreitag macht sie öffentlich.
Allerdings bleibt diese Provokation der Kirchen weitgehend unbeachtet, weil sie in den Mauern der eigenen Gotteshäuser stattfindet. Prozessionen und Kreuzwege dagegen bringen den Karfreitag ins öffentliche Bewusstsein.
Wir rufen die Kirche dazu auf am Karfreitag deutlicher und „besonders zu provozieren!“
Kirche muss den Raum ergreifen, der ihr mit dem Feiertag eröffnet wird und ihn auch innovativ gestalten! Dazu ist ein isoliertes Verbot für Tanzveranstaltungen ein falscher und überholter Weg.
Kirche muss auch die Chance ergreifen, das Bewusstsein für Karfreitag zu wecken. Keine Gesetze von außen können den Glauben oder das Bewusstsein für Karfreitag schaffen! Das kann nur die Verkündigung der Kirchen. Es gilt das Herz und den Verstand zu füllen und nicht nur dafür zu sorgen, dass die Diskos leer bleiben.
Dem Vorstand EJHN ist es dabei wichtig, dass der Karfreitag wieder eine besondere Provokation in Hinblick auf die Thematisierung von Leiden, Tod und Trauer wird. Kirche muss dafür diese Provokation nach außen tragen und damit die Botschaft dieses Tages vom Opfertod Jesu zu den Menschen bringen. Dadurch wird klar, warum der Karfreitag auch Karfreitag bleiben muss.
Um dieses zu tun, muss der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag bleiben! Ein gesetzlich verordnetes Spaßverbot ist der falsche Weg. Die Gestaltung dieses Tages liegt in der Hand jedes Menschen selbst. Uns als Kirche muss es das Anliegen sein, dass die Menschen nicht einfach feiern wollen, sondern ihren Zugang zu Tod und Trauer finden, ihren Zugang zum Karfreitag.
In der „individuellen Freiheit“ eines jeden Christen und Menschen, die Kirchenpräsident Jung nennt, liegt es, den Karfreitag abzulehnen und ihn zu begehen, wie er oder sie es für richtig hält. Eine Bevormundung der Menschen ist unserer Ansicht nach unangebracht. Als Kirche ist es Teil unseres Verkündigungsauftrags, die Bedeutung von Karfreitag herauszustellen.