Die EJHN nahm bei der Veranstaltung „Hessen in guter Verfassung! Jugendliche beteiligen sich an der Verfassungsreform“ teil.

Die Veranstaltung fand am 2.3. in Frankfurt in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen und der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung statt. Ziel dieses Workshops war es, die Hessische Verfassung in Zusammenhang mit ihrem historischen Kontext zu verstehen und sich Gedanken darüber zu machen, was man selbst als Jugendliche*r an der Verfassung ändern möchte.

1Um 9 Uhr morgens fand die Gruppe sich im Ökohaus KA Eins in Frankfurt ein. Andreas Ständer, Referent bei der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung, begann uns die Geschichte der Hessischen Verfassung näher zu bringen. So ist die hessische Verfassung die älteste in Deutschland, verabschiedet am 14. Januar 1946. Diese erste Verfassung war eigentlich nur ein Staatsgrundgesetz und umfasste nur wie der Hessische Staat politisch auszusehen habe. Erst danach wurde ein „vorbereitender Verfassungsausschuss“ aus Experten gegründet. Dieser setzte sich zusammen mit einem gewählten „Verfassungsberatenden Landesausschuss“.5

Seit dieser Verfassung gab es 11 Vorschläge für Verfassungsänderungen, wovon 10 angenommen wurden. Einzig 1995 als es um die Absenkung des passiven Wahlalters ging wurde ein Vorschlag abgelehnt.

Auch das diskutierten wir nach dem Mittagessen sehr kontrovers. So waren manche für die Absenkung des passiven Wahlalters auf 16, wieder andere waren für eine Absenkung auf 18 Jahre.

Doch nicht nur das passive Wahlalter wurde diskutiert, auch das aktive Wahlalter war Teil einer längeren Diskussion. So fanden wir hierbei einen Kompromiss. Wir fordern die Senkung des Wahlalters auf 14 Jahre und gehen damit sogar noch niedriger als aktuell gefordert wird. Dies ist unserem Selbstverständnis als Evangelische Jugend geschuldet, dass Jugendliche so früh wie möglich in politische Prozesse integriert werden sollten. Des Weiteren diskutierten wir ob die Verfassung ein Bekenntnis zu Gott braucht oder nicht. Hierbei waren wir uns 2einig, dass dieser Zusatz nicht gebraucht wird, schließlich spielt die Kirche in der Politik eine nicht so große Rollen, zudem könnten sich davon Minderheiten diskriminiert fühlen.

Unsere Ergebnisse haben uns alle sehr zufrieden gestellt, dennoch ist es noch ein weiter Weg bis unsere Vorschläge in die Verfassung übernommen werden. Am 15. Mai findet ein Treffen der Enquete-Kommission statt. Diese nimmt die Vorschläge entgegen und erarbeitet einen Vorschlag über den in einem Bürgerentscheid bei der Landtagswahl 2018 abgestimmt wird. Hierbei werden die derzeitigen 200 Änderungsvorschläge noch um die Änderungsvorschläge aus dem Workshop ergänzt.